Kinder sind Leidtragenden bei Konflikten innerhalb der Familie.
Die Eltern streiten vor Gericht um Fragen des Umgangsrechtes, als auch des Sorgerechtes.
Ein Verfahrenspfleger wird vom Gericht als Interessensvertreter des Kindes eingesetzt. Die Aufgabe ist es die Interessen des Kindes vor Gericht zu vertreten. Die Eltern schaffen es
oftmals nicht "über ihren Schatten zu springen", um somit den Interessen ihres Kindes gerecht zu werden.
Als Mediator versuche ich zwischen den streitenden Parteien einen Konsens herzustellen und somit das Leid des Kindes so gering wie möglich zu halten.
Meine jahrelange Arbeit im Pflegekinderdienstes des Caritasverbandes Berlin hat die Konsensbildung zwischen Herkunfteltern - leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Herkunftsfamilie im weiteren
Sinne, als auch sich trenndenden Pflegeltern oftmals beinhaltet.